Gebührenerhöhung Österreich ab 1. Jänner 2012

Nach einer umfassenden Gebührenerhöhung im Jänner 2011 wurde mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2012 eine weitere Erhöhung von Gebühren beim Österreichischen Patentamt vorgenommen. Dies betrifft insbesondere die Erhöhung der Basisgebühren für eine Patent- und Gebrauchsmusteranmeldung um jeweils EUR 100,-- als auch eine nunmehr erhöhte Gebühr für die Erneuerung von Marken ab der 2. Erneuerung.

Gebührenerhöhung beim Europäischen Patentamt ab 1. April 2012

Mit Wirksamkeit vom 1. April 2012 wurden vom Europäischen Patentamt die Gebühren für das Anmelde- und Erteilungsverfahren sowie die Einspruchsgebühr um jeweils etwa 5 % bis 10 % erhöht, wobei dies sowohl für EP-An­mel­dungen als auch für PCT-An­mel­dungen gilt.