Geschmacksmuster (Designs)

Ein Geschmacksmuster (Design) schützt im Wesentlichen die Erscheinungsform eines Erzeugnisses bzw. Produkts oder eines Teils davon.

Ähnlich wie bei einem Patent ist Neuheit (gegebenenfalls unter Berücksichtigung einer Neuheitsschonfrist für Anmelder) und Eigenart erforderlich, wobei diese Er­for­dernisse üblicherweise im Rahmen eines im Wesentlichen formellen An­mel­de- und Re­gistrierungsverfahrens nicht überprüft werden.

Neben nationalen Geschmacksmustern in Österreich besteht die Möglichkeit einer Registrierung eines EU-Geschmacksmusters für die gesamte EU, einer Re­gis­trierung von Internationalen Mustern sowie einer Anmeldung und Re­gis­trierung von na­tionalen Schutzrechten in einzelnen Ländern.

Wiederum ähnlich wie ein Patent verleihen Geschmacksmuster dem Inhaber die Möglichkeit, Dritte davon auszuschließen, den geschützten Gegenstand be­triebsmäßig herzustellen, in Verkehr zu bringen, feilzuhalten oder zu ge­brauchen oder zu den genannten Zwecken einzuführen oder zu besitzen.

Die Laufdauer von Geschmacksmustern (Designs) ist beschränkt, wobei für eine Auf­recht­erhaltung entsprechende, üblicherweise steigende Gebühren zu entrichten sind.