Patente - Gebrauchsmuster

Patente - Gebrauchsmuster werden für Erfindungen auf einem technischen Gebiet erteilt. Wesentlich ist Neuheit gegenüber vorbekanntem Stand der Technik sowie eine entsprechende Erfindungshöhe.

Während bei einem Patent üblicherweise ein aufwendiges sachliches Prüfungs- und Erteilungsverfahren durchgeführt wird, erfolgt eine Erteilung eines Ge­brauchs­musters ("kleines Patent") nach einem im wesentlichen formellen An­mel­de­verfahren, wobei Anforderungen an die Erfindungshöhe bei einem Ge­brauchs­muster geringer sind und eine Neuheitsschonfrist für Anmelder vor­gesehen ist.

Neben nationalen österreichischen Patenten und Gebrauchsmustern besteht die Mög­lichkeit einer Anmeldung und Registrierung von regionalen Schutzrechten (z.B. europäisches Patent), einer Durchführung eines gemeinsamen Anmelde- und Re­cher­chenverfahrens (PCT-Anmeldung) für eine Vielzahl von Ländern sowie einer Anmeldung und Registrierung von nationalen Schutzrechten in einzelnen Ländern.

Patente - Gebrauchsmuster verleihen dem Inhaber die Möglichkeit, Dritte davon auszuschließen, den Gegenstand einer Erfindung betriebsmäßig herzustellen, in Verkehr zu bringen, feilzuhalten oder zu gebrauchen oder zu den genannten Zwecken einzuführen oder zu besitzen.

Die Laufdauer von Patenten ist üblicher Weise auf 20 Jahre (Gebrauchsmuster beispielsweise 10 Jahre) beschränkt, wobei für die Aufrechterhaltung ent­sprech­ende, üblicherweise steigende Gebühren zu entrichten sind.